Tippgeber erhalten von uns im Erfolgsfall (nach Verkauf des Objektes und Zahlung der Maklercourtage) 10% der Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.), wenn uns ein Verkaufsobjekt bzw. ein Verkäufer oder Käufer schriftlich benannt wird. Wir benötigen neben den Tippgeber-Angaben auch die Kontaktdaten des Verkäufers/Käufers sowie – wenn bekannt – Angaben zum Objekt.
Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp auch gerne diskret und anonym auf, so dass wir Ihren Namen nicht weitergeben. Auf jeden Fall erhalten Sie im Erfolgsfall (nach Verkauf des Objektes) von uns 10% der Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
Hinweis für Personenkreise, die einem Standrecht unterliegen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater:
Wir weisen vorsoglich und ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandanten stehen, bzw. denen es standrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.